RS0103703 – OGH Rechtssatz
RS0103703 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Gestattet der Mieter nahen Angehörigen den Mitgebrauch am Bestandobjekt, liegt darin keine Untervermietung, sondern eine im grundsätzlichen durch das Gesetz erlaubte Maßnahme (vgl MietSlg 27324/3, MietSlg 9339). Die Grenze dieses an sich erlaubten Mitgebrauchs läßt sich nun nicht nach allgemein gültigen Regeln, sondern nur aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls bestimmen.