JudikaturJustizRS0103541

RS0103541 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 1952

Von einem Kraftfahrer kann nach Lage des Einzelfalles verlangt werden, daß er vor einem unbewachten und ungesicherten Bahnübergng sein Rundfunkgerät abschaltet und ein Einfahrtssignal der Bahn, das im Bereich des Bahnüberganges steht, beachtet.

Veröff: NJW 1952,713

Entscheidung
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