JudikaturJustizRS0103308

RS0103308 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. November 1952

Die Kosten der Kraftwagenbenutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können auch bei Zahnärzten Betriebsausgaben dargestellten, wenn es sich um verhältnismäßig große Entfernungen handelt.

Veröff: NJW 1953,440 mit Anmerkung

Entscheidung
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