JudikaturJustizRS0103168

RS0103168 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 1957

Schließt ein Vater als gesetzlicher Vertreter seines minderjährigen Kindes einen Vertrag über die Gründung einer stillen Gesellschaft, wonach der Minderjährige nur eine einmalige Kapitaleinlage zu leisten hat, ohne am Verlust, am Betrieb oder bei der Betriebsführung des Geschäftes beteiligt zu sein, dann bedarf dieser Vertrag nicht der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach §§ 1822 Nr 3, 1643 BGB. Veröff: JZ 1957,382

Entscheidung
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