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RS0103023 – AUSL BGH Rechtssatz
Auch eine von einem Kaufmann versprochene Vertragsstrafe ist ungeachtet des § 348 HGB einer Ermäßigung nach den Grundsätzen über die Änderung oder das Fehlen der Geschäftsgrundlage zugänglich. Veröff: NJW 1954,998
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