JudikaturJustizRS0103023

RS0103023 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 1954

Auch eine von einem Kaufmann versprochene Vertragsstrafe ist ungeachtet des § 348 HGB einer Ermäßigung nach den Grundsätzen über die Änderung oder das Fehlen der Geschäftsgrundlage zugänglich. Veröff: NJW 1954,998