JudikaturJustizRS0103021

RS0103021 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Oktober 1953

Klageberechtigt zur Abwehr kreditschädigender Behauptungen, die in bezug auf eine - nicht mehr bestehende - AG aufgestellt werden, kann auch seine, wer die AG dadurch wirtschaftlich beherrscht hat, daß er die Aktienmehrheit an einer anderen AG besaß, die ihrerseits Inhaberin fast der gesamten Aktien der von den Äußerungen betroffenen Gesellschaft war, vorausgesetzt, daß die Behauptungen geeignet sind, auch die gegenwärtige wirtschaftliche Wertschätzung des Klägers als der ehemals für das Unternehmen maßgeblichen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.

Veröff: JR 1954,259