Spruch Dem Revisionsrekurs, wird, soweit er sich gegen Punkt 2 des angefochtenen Beschlusses richtet, teilweise Folge gegeben und die Entscheidung über den Sicherungsantrag dahin abgeändert, daß sie zur Gänze wie folgt zu lauten hat: 1. Der Antrag des Klägers, zur Sicherung seines Anspruches gegen die Be…
Text Begründung: Zur Sicherung des mit der Klage erhobenen Anspruchs auf Unterlassung von Veräußerungen und Belastungen der der Beklagten gehörenden Liegenschaft oder der im Teilungsplan des Dipl.Ing.Helmut M*****, GZ ***** mit "1" verzeichneten und als Grundstück Nr. ***** ausgewiesenen Teilfläche bea…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der Beklagten erhobene Revisionsrekurs ist im Interesse der Rechtssicherheit zulässig, weil die von den Vorinstanzen bewilligte Sicherungsmaßnahme über das mit dem Prozeß verfolgte Ziel hinausgehen würde; er ist auch teilweise berechtigt. Gemäß § 382 Abs 1 Z 6 EO kann als Mittel zu…