Spruch 1. Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen, soweit er sich gegen die Abweisung des Exekutionsantrags zur Sicherung einer Forderung in der Höhe von S 65.379,61 richtet. 2. Im übrigen wird dem Revisionsrekurs Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß, der hinsichtlich der Abweisung des Antrags auf Ü…
Text Begründung: Das Erstgericht hat mit Urteil vom 24.6.1993 das von der nunmehr verpflichteten als klagender Partei gestellte Klagebegehren, die nunmehr betreibende als beklagte Partei zur Bezahlung von S 558.412,20 sA zu verurteilen, abgewiesen und die nunmehr verpflichtete Partei schuldig erkannt, …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist teilweise unzulässig, im übrigen aber berechtigt. Soweit die betreibende Partei die Sicherung einer Kostenforderung beantragt hat, die den Betrag der ihr nunmehr rechtskräftig zugesprochenen Verfahrenskosten übersteigt, ist sie durch die Abweisung des Exekutionsantrags nich…