Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben und teils demzufolge, teils aus Anlass der Beschwerde das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen der Angeklagten Mario R***** und Pascal J***** zu C 2 (wegen des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 10…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen Freispruch enthaltenden Urteil wurden, soweit im Rechtsmittelverfahren von Bedeutung, – Mario R***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (A 1 a und b), der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (A 1 c und B 2), der Sach…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte J***** bringt in der Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend vor, dass dieses zu Recht - infolge der Verwendung von Messern, nicht aber im Hinblick auf die Pistolenattrappe (Eder-Rieder in WK2 § 143 Rz 21) - als schwerer Raub (§§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB) beurteilte Verhalten nicht …