Spruch Der außerordentlichen Revision und dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 3.044,70 EUR (darin 507,45 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisions- und Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Mietvertrag der Schuldnerin sah vor, dass sie der Vermieterin „zur Sicherstellung aller wie auch immer gearteten Ansprüche, die dem Vermieter aus oder in Zusammenhang mit diesem Mietvertrag gegen den Mieter entstehen können“, bei Vertragsunterfertigung eine Kaution in der Hö…
Rechtliche Beurteilung Beide Rechtsmittel sind zulässig, aber nicht berechtigt. I. Zur außerordentlichen Revision: Die Klägerin hält dem Berufungsgericht entgegen, dass sie ihre Klage sowie ihre Forderungsanmeldung nicht primär und schon gar nicht ausschließlich auf allfällig unverbrauchte Kautionsbeträge gestützt habe. V…