RS0102543 – OGH Rechtssatz
RS0102543 – OGH Rechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 302 ABGB
A Allgemeines
B Das Unternehmen als Gesamtsache
C Der (Immaterielle) Unternehmenswert
Informationen zu § 302 ABGB
Verweisungen:
Entscheidung zum Zubehör eines Unternehmens (insbesondere Bestandrechte) siehe bei § 294 ABGB unter C.
Entscheidung zur Haftung für Unternehmensschulden (auch bei Rückstellung usw) siehe bei § 1409 ABGB.
Entscheidung zur Unternehmenspacht und zur Unterscheidung von der Raummiete siehe bei § 1091 ABGB