JudikaturJustizRS0102543

RS0102543 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 1996

Übersicht der Entscheidungen zu § 302 ABGB

A Allgemeines

B Das Unternehmen als Gesamtsache

C Der (Immaterielle) Unternehmenswert

Informationen zu § 302 ABGB

Verweisungen:

Entscheidung zum Zubehör eines Unternehmens (insbesondere Bestandrechte) siehe bei § 294 ABGB unter C.

Entscheidung zur Haftung für Unternehmensschulden (auch bei Rückstellung usw) siehe bei § 1409 ABGB.

Entscheidung zur Unternehmenspacht und zur Unterscheidung von der Raummiete siehe bei § 1091 ABGB

Entscheidung
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