Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen, mit denen der Antrag des Klägers auf Fällung eines Versäumungsurteils gemäß § 399 ZPO gegen die erstbeklagte Partei abgewiesen wurde, werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die Fortsetzung des Verfahrens über diesen Antrag …
Text Begründung: Die erstbeklagte Partei ist ein Verein, der nach seinen Statuten (Beilage L) nicht auf Gewinn gerichtet ist und der "Förderung des Journalismus" dienen sollte. Die Vertretung des Vereins nach außen, gegenüber Behörden und dritten Personen oblag dem Vorsitzenden. Diesen Vorsitz hatte se…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist ohne Beschränkung auf eine erhebliche Rechtsfrage zulässig (§ 47 Abs 2 iVm § 46 Abs 3 Z 1 ASGG) und berechtigt. Ausgehend von der Unwirksamkeit der "freiwilligen Auflösung" und der danach erfolgten wirksamen amtswegigen Auflösung der erstbeklagten Partei durch die Vereinsbe…