JudikaturJustizRS0102312

RS0102312 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2006

Auch wenn sich nach der Rechtsprechung durch freiwillige Selbstbezichtigung im Rahmen einer früheren gerichtlichen Abhörung jene Gefahr, der § 152 Abs 1 Z 1 StPO entgegenwirken will, bereits verwirklicht hat, gilt dies nicht für den Fall einer bloß außergerichtlichen, polizeilichen oder sicherheitsbehördlichen Befragung.

Entscheidungen
2