Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Minderjährige wurde am 11.6.1995 von einer deutschen Staatsangehörigen als uneheliches Kind geboren; beide wohnen in Wien. Am 18.August 1995 beantragten die Mutter und deren Begleiter, der sich selbst als Vater des Kindes bezeichnete und an derselben Anschrift wohnt wie die Mutter, …
Rechtliche Beurteilung Das Gericht zweiter Instanz hat die inländische Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit des Erstgerichts für die getroffene Maßnahme zu Recht bejaht (§ 110 Abs 1 Z 2 JN; Art 1 MjSchÜbk), weil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt unbestrittenermaßen im Inland hat. Das wird vom Rechtsmittelwerber ebe…