RS0102271 – OGH Rechtssatz
RS0102271 – OGH Rechtssatz
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Die Vaterschaftsfeststellung - und damit auch das Vaterschaftsanerkenntnis - ist aus dem Anwendungsbereich des Haager Minderjährigenschutzabk ausgeschlossen, weil sie schon begrifflich keine "Schutzmaßnahme" darstellt. In diesem Umfang wird somit die Anwendung des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz) durch das Haager Minderjährigenschutzabk nicht verdrängt.