Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben, die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben und dem Erstgericht wird aufgetragen, die im Zuge der Erlassung der Einantwortungsurkunde beschlossenen vorzunehmenden Grundbuchseintragungen bei der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** von amtswegen durchzu…
Text Begründung: Friederike O***** verstarb ***** unter Hinterlassung eines notariellen Erbvertrages mit testamentarischen Bedingungen. In diesem setzten die Erblasserin und der erbl.Witwer einander zu drei Viertel ihres Vermögens erbvertragsmäßig und zu einem Viertel testamentarisch wechselseitig als …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil zur Frage, ob ein Pflichtteilsübereinkommen als "Rechtsgeschäft unter Lebenden" im Sinne des OÖ GVG anzusehen ist, Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht besteht; er ist auch berechtigt. Nach § 1 Abs 1 des auf den vorliegenden Fall anzuwendenden OÖ GVG 1975 b…