JudikaturJustizRS0102056

RS0102056 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2018

Die Veröffentlichung des Tatverdachtes eines Opfers einer strafbaren Handlung in einer Zeitung ist zwar grundsätzlich eine rufschädigende Weiterverbreitung nach § 1330 Abs 2 ABGB, kann aber wegen besonderen Informationsinteresses der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein. Bei der neutralen Wiedergabe des Tatverdachtes (etwa aus einem Haftbefehl) besteht auch keine objektive Nachprüfungspflicht über die Richtigkeit des Tatverdachtes.

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