Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß die einstweilige Verfügung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Revisionsrekursbeantwortung wird zurückgewiesen. Die klagende und gefährdete Partei hat die Kosten ihrer Rekursbeantwortung und die K…
Text Begründung: Der Kläger unterrichtete als Deutschprofessor die 5.Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule, die auch der Sohn des Beklagten besuchte. Im März 1995 beauftragte der Kläger die Schüler mit einer Hausarbeit, das Märchen "Frau Holle" unter dem Titel "Herr Holle" umzugestalten. Der B…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. Zu der vom Gericht zweiter Instanz als Anspruchsvoraussetzung für erforderlich gehaltenen Publizität der ehrenbeleidigenden Äußerungen vertritt der Revisionsrekurswerber die Auffassung, daß der Tatbestand nach § 1330 ABGB - wie die verwaltungsstrafr…