Spruch Der Erzeuger, der vom Erstkäufer ohne besondere Abrede zur Erfüllung seiner Leistungspflicht gegenüber dem Zweitkäufer herangezogen wird ("Streckengeschäft"), ist Erfüllungsgehilfe des Erstkäufers. Dieser haftet aber selbst für Arglist des Erzeugers nicht, wenn der Zweitkäufer die Verpflichtung zur …
Text Der Kläger handelt als Inhaber der nicht protokollierten Firma A, Export, Import, vornehmlich mit rohen Lebensmitteln, Früchten und auch mit Schnecken. Der Beklagte befaßt sich hingegen seit 1965 mit dem Ein- und Verkauf von Waldprodukten. Mit seiner Klage begehrt der Kläger vom Beklagten die Zahlu…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Nach den Feststellungen der Untergerichte hat der Kläger dem Beklagten Weinbergschnecken verkauft, die er seinerseits von der Firma J in M in Jugoslawien gekauft hatte. Es wurde zwischen den Streitteilen ausdrücklich vereinbart, daß der Beklagte die Ware an Ort und Stelle auf ih…