RS0101913 – OGH Rechtssatz
RS0101913 – OGH Rechtssatz
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Im Falle des Verbrechens der boshaften Beschädigung fremden Eigentums nach § 85 lit c StG ist im Hinblick auf den gleitenden Strafsatz des § 86 Abs 1 StG (zweite Strafdrohung) das vereinfachte Verfahren unzulässig.