JudikaturJustizRS0101909

RS0101909 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 1951

Bei Verbrechen, die mit einer mindestens fünfjährigen Kerkerstrafe bedroht sind und bei denen der Strafantrag schon 1946 gestellt war, ist die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach Novellierung dieser Gesetzesstelle unzulässig.