Spruch Die "Nichtigkeitsbeschwerde" wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über den Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens werden die Akten dem Einzelrichter des Kreisgerichtes Wiener Neustadt zugeleitet.…
Text Gründe: Der Verurteilte Werner J*** erhob gegen das Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 30. September 1986, GZ 12 a E Vr 848/86-29, und das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 16. Februar 1987, AZ 21 Bs 571/86 (ON 33 des Vr-Aktes) - gegen welc…
Rechtliche Beurteilung Dieses Rechtsmittel war als unzulässig zurückzuweisen, weil die Befugnis zur Erhebung der im § 479 StPO erwähnten Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes (§§ 33 und 292 StPO) nur dem Generalprokurator beim Obersten Gerichtshof zusteht (§ 33 Abs. 2 StPO). In Ansehung des überdies von Werner J…