JudikaturJustizRS0101775

RS0101775 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2010

Auch wenn das Berufungsgericht nicht Beweise unmittelbar anders würdigen will als das Erstgericht, sondern aus ihnen nur Schlüsse auf weitere Tatsachen ziehen will, die das Erstgericht nicht gezogen hat, muss es das Beweisverfahren wiederholen.

Entscheidungen
14