JudikaturJustizRS0101698

RS0101698 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juni 1977

Verstöße gegen die Bekanntmachungspflichten und Benachrichtigungspflichten des Abs 1 des § 431 StPO können durch Urteilszustellung an den gesetzlichen Vertreter samt entsprechender Belehrung saniert werden.