JudikaturJustizRS0101647

RS0101647 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Dezember 2020

Ist ein Sachverständiger in die Liste als Sachverständiger auf dem Gebiet der Nervenkrankheiten und Geisteskrankheiten eingetragen, erfüllt er die Voraussetzungen des § 429 Abs 2 Z 2 StPO, ohne daß es darauf ankäme, ob er auch Facharzt für Psychiatrie ist.

Entscheidungen
5