Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Jakob S***** des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 102 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 26. April bis 18. Juni 2019 in der Justizanstalt ***** versucht, zwei…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen vom Angeklagten aus § 345 Abs 1 Z 1, 5 und 10a StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ist nicht berechtigt. Die Besetzungsrüge (Z 1) zieht die Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit der Vorsitzenden des Geschworenengerichts mit dem Vorbringen in Zweifel, sie habe den Angeklagten bei sei…