Spruch In der Strafsache gegen Johann A wegen der Übertretung nach § 36 Abs 1 lit a WaffenG., AZ. 15 U 2502/73 des Strafbezirksgerichtes Wien, verletzen die am 16.Februar 1978 nach rechtskräftiger Beendigung des Verfahrens durch Strafverfügung vom 18.Dezember 1973, GZ. 15 U 2502/73-2, ohne bezüglichen Verf…
Text Gründe: Mit Strafverfügung des Strafbezirksgerichts Wien vom 18.Dezember 1973, GZ. 15 U 2502/73-2, wurde der Vertragsbedienstete Johann A wegen der Übertretung nach § 36 Abs 1 lit a WaffenG., begangen durch den unbefugten Besitz einer Faustfeuerwaffe Marke 'Ortgies Patent' Kal. 7,65 mm, zu einer Gel…
Rechtliche Beurteilung Die vom Strafbezirksgericht Wien getroffenen Anordnungen betreffend die Sicherstellung der in der Strafverfügung angeführten Faustfeuerwaffe und die Versteigerung der Pistole stehen mit dem Gesetz nicht in Einklang. Zwar wäre gemäß § 39 Abs 1 lit a WaffenG. in der bis zur WaffenGNov. 1975 geltenden …