Spruch Den Berufungen des Angeklagten und der Privatbeteiligten wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens über seine Rechtsmittel zur Last. Den beiden Privatbeteiligten wird gemäß § 390 a StPO der Ersatz der durch ihre Berufungen verursachten Kosten aufer…
Text Gründe: Siegfried A wurde schuldig erkannt, die Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs. 1 StGB, der fahrlässigen Gemeingefährdung nach § 177 Abs. 1 StGB, der fahrlässigen (leichten und schweren) Körperverletzung nach § 88 Abs. 1, 3 (§ 81 Z. 1) und 4 (§ 81 Z. 1) StGB (LSK. 198…
Rechtliche Beurteilung Die Berufung des Angeklagten schlägt fehl. Von einem geringen Verschulden des Berufungswerbers, wie dieser in seinem Rechtsmittel meint, kann angesichts seiner rücksichtslosen Fahrt über zahlreiche Straßen und Plätze des Grazer Stadtgebiets, wobei er einen Beamten an der Kontrolle hinderte, zahlreic…