JudikaturJustizRS0101550

RS0101550 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. November 2003

Wer den Nichtigkeitsgrund des § 345 Z 12 StPO geltend macht, hat das andere Strafgesetz zu bezeichnen, dem seiner Ansicht nach die im Wahrspruch festgestellte Tat zu unterstellen wäre.

Entscheidungen
15