JudikaturJustizRS0101534

RS0101534 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 1965

Gegen die Entscheidung, mit der ein Strafaufschub wegen Mißbrauchs der Freiheit durch den Verurteilten (Abs 9) widerrufen wird, ist kein Rechtsmittel zulässig.