JudikaturJustizRS0101533

RS0101533 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Dezember 1977

Es besteht keine Möglichkeit gemäß § 400 StPO, eine aus Anlaß der Strafverfolgung verhängte verwaltungsbehördlichen Haft (hier: Schubhaft) nachträglich anzurechnen.