Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der am 7.August 1949 geborene Gerhard A und der am 17.Jänner 1956 geborene Wolfgang B, die beide zuletzt ohne Beschäftigung waren, wie folgt verurteilt: Beide Angeklagte unter Punkt I./ 1) und 2) des Urteilssatzes…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Gerhard A: Dieser Angeklagte wendet sich gegen den Schuldvorwurf, daß die ihm und Wolfgang B zur Last liegenden beiden Raubüberfälle vom 22. und 25. Juni 1977 (: Punkt I./ 1) und 2) des Urteilssatzes) unter Verwendung eines schußbereiten (geladenen) Trommel…