JudikaturJustizRS0101374

RS0101374 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 1972

Das Urteil im Geschwornenverfahren bringt keine selbständige Aussage über die der Entscheidung zugrunde gelegten Fakten, hat also nur die an die Geschwornen gerichteten Fragen samt Antwort zu enthalten.