JudikaturJustizRS0101372

RS0101372 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. August 2008

Bei den in § 3 h VerbotsG umschriebenen Tathandlungen handelt es sich um rechtlich gleichwertige Abarten einselben und desselben Deliktes, sodass selbst die rechtsirrtümliche Annahme mehrerer derartiger Handlungen keine verstärkte Tatbildmäßigkeit oder sonst einen Nachteil für den Angeklagten bedeutet.

Entscheidungen
3