Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung des Angeklagten Milorad J*** wird nicht Folge gegeben. Der Berufung des Angeklagten Radoje J*** wird Folge gegeben und die Freiheitsstrafe auf 15 (fünfzehn) Jahre herabgesetzt. Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten auch die Kosten des Recht…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Milorad J*** und Radoje J*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen im zweiten Rechtsgang (§ 334 StPO) - abermals - der Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB sc…
Rechtliche Beurteilung Zum Nichtigkeitsgrund nach § 345 Abs. 1 Z 4 StPO: In der zum Urteil führenden, gemäß § 276 a StPO wegen Zeitablaufs neudurchgeführten Hauptverhandlung vom 21.Oktober 1985 hat eine abgesonderte Vernehmung der beiden Angeklagten gemäß § 250 StPO nicht stattgefunden, sodaß mit Bezug auf diese (für die…