Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen des Roland P*** und in dem ihn betreffenden Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung an das Landesgericht für St…
Text Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurde der am 4. August 1962 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Roland P*** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z. 1 StGB., des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB. und des …
Rechtliche Beurteilung Die Beschwerde ist im Recht. Gemäß § 313 StPO. sind an die Geschwornen entsprechende Zusatzfragen zu stellen, wenn in der Hauptverhandlung Tatsachen vorgebracht worden sind, die, wären sie erwiesen, die Strafbarkeit ausschließen oder aufheben würden. Diese Tatsachen müssen so weit konkretisiert sein…