JudikaturJustizRS0101278

RS0101278 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. August 1972

Freispruch des Angeklagten nach § 337 StPO (zweiter Fall), wenn der im Wahrspruch der Geschwornen festgestellte, vom Erstgericht rechtsirrig als strafbarer Versuch beurteilte Sachverhalt nach Ansicht des OGH eine bloße straflose Vorbereitungshandlung war.