JudikaturJustizRS0101264

RS0101264 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1973

Zur Frage der Möglichkeit einer Aufhebung oder Abänderung eines Beschlusses eines Strafgerichtes zum Nachteil des Angeklagten oder Verurteilten unter den Gesichtspunkten der Wiederaufnahme.