RS0101264 – OGH Rechtssatz
RS0101264 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Zur Frage der Möglichkeit einer Aufhebung oder Abänderung eines Beschlusses eines Strafgerichtes zum Nachteil des Angeklagten oder Verurteilten unter den Gesichtspunkten der Wiederaufnahme.