Spruch Das Rechtsmittelverfahren wird abgebrochen; die Akten werden dem Landesgericht St.Pölten zur Beendigung des Strafverfahrens zurückgestellt.…
Text Gründe: Dr. Wolfgang H*** führte gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung…
Rechtliche Beurteilung Der Tod des Angeklagten (Beschuldigten) schließt jede weitere Strafverfolgung aus, der staatliche Strafanspruch ist erloschen. Ein noch zu Lebzeiten des Verurteilten - zu seinen Gunsten oder zu seinem Nachteil - ergriffenes Rechtsmittel wird gegenstandslos, weil eine - hier - durch Nichtigkeitsbesch…