Spruch Der Beschluss des Präsidenten des Landesgerichtes Steyr vom 3. Dezember 2004, AZ 20 Ns 79/04s (ON 239 im Verfahren zum AZ 11 Hv 9/04k des Landesgerichtes Steyr), verletzt das Gesetz in dem sich aus dem XX. Hauptstück der StPO ergebenden Grundsatz der Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen. Der…
Text Gründe: In der beim Landesgericht Steyr zum AZ 11 Hv 9/04k anhängigen Strafsache gegen Martin B***** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB und weiterer strafbarer Handlungen, langte am 29. No…
Rechtliche Beurteilung Wie der Generalprokurator in seiner zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde ausführt, steht dieser Beschluss mit dem Gesetz nicht im Einklang, weil er gegen das sich aus dem XX. Hauptstück ergebende Verbot der StPO verstößt, während des aufrechten Bestehens einer Entscheidung ohne …