Spruch Den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Joachim A*** und Erasmus W*** wird teilweise Folge gegeben. Teils demgemäß und teils nach § 290 Abs 1 StPO wird das angefochtene Urteil, welches sonst unberührt bleibt, in folgenden Punkten aufgehoben: 1. in bezug auf den Angeklagten Erasmus W*** in den Sc…
Text Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Mathias B***, Joachim A***, Hans H*** und Erasmus W*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Bandendiebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 130 zweiter Fall und § 15 StGB schuldig erkannt. Von einem Teil der dahin gehenden Anklage …
Rechtliche Beurteilung Den Beschwerden der Angeklagten Erasmus W*** und A*** kommt teilweise Berechtigung zu; jene der Staatsanwaltschaft ist zur Gänze verfehlt. Nicht stichhältig sind die Mängel- und die Tatsachenrüge (Z 5 und 5 a) des Angeklagten Erasmus W*** gegen den Schuldspruch laut Punkt I 2. Insoweit findet die be…