JudikaturJustizRS0101135

RS0101135 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 1992

Kein Eingehen (ohne förmliche Abweisung) auf einen vom Angeklagten in einer unbeachtlichen (weil neben der vom Verteidiger ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde eingebrachten) Eingabe gestellten Antrag.

Entscheidungen
6