Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil im Schuldspruch wegen des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes), wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 8…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.November 1946 geborene beschäftigungslose Ernst M*** des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB (Punkt 1 des Urteilsspruches), des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 8…
Rechtliche Beurteilung Auf die Behauptung inhaltlicher Mängel des Hauptverhandlungsprotokolles (das indessen bereis mit Beschluß ON 76 berichtigt wurde) kann der Beschwerdeführer die Verfahrensrüge nach dem § 281 Abs. 1 Z 3 StPO allerdings nicht stützen, weil gemäß dem § 271 Abs. 1, erster Satz, StPO nur die gänzliche Unt…