JudikaturJustizRS0101128

RS0101128 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Diese materiellrechtlichen Nichtigkeitsgründe dürfen nur aus dem Wahrspruch selbst, keinesfalls aber aus einem Vergleich zwischen Wahrspruch und irgendwelchen Verfahrensergebnissen bzw der letzteren mit dem Gesetz abgeleitet werden.

Entscheidungen
39