Text Gründe: Walter K*** wurde, folgend dem einstimmigen Wahrspruch der Geschwornen, des Verbrechens des versuchten schweren Raubs nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 StGB. schuldig erkannt. Er hat am 7. August 1986 in Wien Angestellte der R***, Filiale Wien 16., Sandleitengasse 32, mit gezücktem Dolch sowie mit…
Rechtliche Beurteilung Zur erfolgreichen Geltendmachung der Verfahrensrüge (Z. 5) fehlt ein Antrag (Widerspruch) des Angeklagten oder seines Verteidigers in der Hauptverhandlung. Soweit der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang die Eignung eines vorgehaltenen Messers mit 15 cm langer Klinge zur Raubdrohung (§ 142 Abs 1 …