JudikaturJustizRS0101102

RS0101102 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 1986

Aufhebung des Wahrspruches in jenem Teil, in dem Raubbegehung "unter Verwendung einer Waffe" bejaht wird (der Grundbestand des § 142 StGB wurde belassen), wobei für den zweiten Rechtsgang die Stellung entsprechender Eventualfragen empfohlen wurde.

Entscheidungen
2