Spruch In der Strafsache gegen Bernd H***** wegen § 153c Abs 1 und 2 StGB, AZ 12 Hv 29/09x des Landesgerichts für Strafsachen Graz, verletzen 1. die Beschlussfassung über den Antrag auf Wiederaufnahme, ohne dem Freigesprochenen vorher Gelegenheit zur Gegenäußerung zu geben, § 357 Abs 2 StPO; 2. der Beschlu…
Text Gründe: Mit (gekürzt ausgefertigtem) unangefochten in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 18. März 2009, GZ 12 Hv 29/09x-11, wurde Bernd H***** von der wider ihn mit Strafantrag vom 18. Februar 2009 erhobenen Anklage, er habe in der Zeit von April bis August 20…
Rechtliche Beurteilung Das Vorgehen des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Graz steht - wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt - in mehrfacher Hinsicht mit dem Gesetz nicht in Einklang: 1./ Im Fall der Wiederaufnahme des Strafverfahre…