Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird dahin Folge gegeben, daß die über die Angeklagten verhängten Freiheitsstrafen herabgesetzt werden, und zwar beim Angeklagten Herbert A auf 5 1/2 (fünfeinhalb) Jahre und beim Angeklagten Johannes B auf 6 (sechs) Jahre. Gemäß § 390 a St…
Text Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Herbert A und Johannes B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. schuldig erkannt, weil sie am 24.September 1983 in Innsbruck in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB.) He…
Rechtliche Beurteilung Zunächst machen sie übereinstimmend - der Sache nach - geltend, daß der Vorsitzende den Geschwornen insofern eine unrichtige Rechtsbelehrung erteilt habe, als er sie nicht hinreichend über die gemäß § 332 Abs. 2 StPO. (nach Beendigung der Abstimmung) einzuhaltende Vorgangsweise belehrt habe; im spez…