JudikaturJustizRS0101013

RS0101013 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Ein materiellrechtlicher Nichtigkeitsgrund kann nur aus einer Vergleichung des inhaltlich des Wahrspruches als erwiesen angenommenen Sachverhalts und dem darauf fußenden Schuldspruch mit den in Betracht kommenden Tatbeständen des StGB abgeleitet werden.

Entscheidungen
12