Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zvonimir S***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (1.) und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffenG (2.) schuldig erkannt, weil er am 21.Oktober 1994 in A***** mit auf unrechtmäßige Bereicherung g…
Rechtliche Beurteilung Die gegen den Schuldspruch wegen versuchten schweren Raubes gerichteter Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten stützt sich auf § 345 Abs 1 Z 6, 8, 9, 10 a, 11 und 12 StPO. Verfehlt ist schon die unter unzutreffender verfassungsrechtlicher Problematisierung des Geschworenengerichtsverfahrens (12 Os…