RS0100919 – OGH Rechtssatz
RS0100919 – OGH Rechtssatz
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"Kontrollfragen", wie sie § 323 StPO (alte Fassung) vorsah, die zum Ziel hatten, ein in die Fragen aufgenommenes gesetzliches Merkmal auf das ihm entsprechende tatsächliche Verhältnis zurückzuführen, sind unzulässig (EvBl 1953/105 S 136). - Die Zurückführung der bezüglichen gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung auf den Sachverhalt ist lediglich Aufgabe der vom Vorsitzenden gemäß § 323 Abs 2 StPO (neuer Fassung) abzuhaltenden Besprechung.