JudikaturJustizRS0100919

RS0100919 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 1985

"Kontrollfragen", wie sie § 323 StPO (alte Fassung) vorsah, die zum Ziel hatten, ein in die Fragen aufgenommenes gesetzliches Merkmal auf das ihm entsprechende tatsächliche Verhältnis zurückzuführen, sind unzulässig (EvBl 1953/105 S 136). - Die Zurückführung der bezüglichen gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung auf den Sachverhalt ist lediglich Aufgabe der vom Vorsitzenden gemäß § 323 Abs 2 StPO (neuer Fassung) abzuhaltenden Besprechung.