JudikaturJustizRS0100880

RS0100880 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 2009

Die in § 331 Abs 3 StPO vorgeschriebene Niederschrift ist keine Begründung des Wahrspruches im technischen Sinn, sondern dient neben der Bewusstmachung der Bindung der Geschwornen an das Gesetz vor allem der Feststellung der Voraussetzungen für das Moniturverfahren und eine allfällige Aussetzung der Entscheidung.

Entscheidungen
26