JudikaturJustizRS0100856

RS0100856 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 1981

Begriffe, die dem allgemeinen Sprachgebrauch angehören und nicht spezifisch rechtlich sind, bedürfen keiner Erläuterung in der Rechtsbelehrung nach dem § 321 StPO.

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6